Der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen steht nach Maßgabe der
§§ 803 ff. ZPO grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners zur
Verfügung. Während die höchstpersönlichen Rechte des Schuldners keine
Vermögensbestandteile und daher nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung
sind, kommt bei den so genannten Immaterialgüterrechten ein Vollstreckungszugriff
durchaus in Betracht. Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung, die
steigende Bedeutung der Immaterialgüterrechte und ihre "Entdeckung"
durch vielfach konkurrierende Gläubiger sowie das Fehlen einer aktuellen
und umfassenden Darstellung sind konkreter Anlass für die vorliegende
Untersuchung der mit der Zwangsvollstreckung bei solchen Rechten entstehenden
Fragen. Das Buch gliedert sich in einen materiellen Teil, der allgemeingültige
Aussagen zu Immaterialgüterrechten enthält und die untersuchten speziellen
Immaterialgüterrechte in ihrer historischen Entwicklung und rechtlichen
Behandlung darstellt, und in einen vollstreckungsrechtlichen Teil, der
schwerpunktmäßig die Zulässigkeit und den Ablauf bzw. die Folgen der
Vollstreckung in die einzelnen Immaterialgüterrechte umfasst. Hier seien
exemplarisch die Frage nach dem Vollstreckungsgegenstand, der Zulässigkeit
einer Vollstreckung in das Recht an unveröffentlichten Erfindungen und
an Personennamensmarken genannt sowie aus dem Bereich des Vollstreckungsverfahrens
die Untersuchung der Stellung von Schuldner und Gläubiger nach der Pfändung
und die Frage nach einer Rangfolge der Verwertungsarten.
