Die Räumungsvollstreckung hat insbesondere im Bereich der Wohnungsmiete
außerordentlich große praktische Bedeutung. Sie fällt in den Zuständigkeitsbereich
des Gerichtsvollziehers und richtet sich in erster Linie nach den Bestimmungen
des § 885 ZPO. Die dortigen Regelungen bergen jedoch zahlreiche Probleme,
deren Lösung teilweise heftig umstritten ist. Exemplarisch sei zunächst
nur auf die Räumungsvollstreckung gegen Mitbewohner hingewiesen. Die
zweite Zwangsvollstreckungsnovelle hat in diesem Bereich der Räumungsvollstreckung
eine Reihe von Änderungen eingeführt, ohne leider alle bereits zuvor
in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Probleme anzugehen. Die
Neuregelung der §§ 758 a, 765 a, 885 ZPO hat einige Zweifelsfragen geklärt,
andererseits aber auch teilweise neue Probleme aufgeworfen. Im Rahmen
dieser Abhandlung werden die zentralen Probleme der Räumungsvollstreckung
im Lichte der Neuregelungen durch die zweite Zwangsvollstreckungsnovelle
kritisch untersucht.
