Sowohl die Rechtslehre als auch die gerichtliche
Praxis beschäftigen sich seit über vier Jahrzehnten intensiv mit der
Frage, ob und in welchem Umfang der Taschengeldanspruch unter Ehegatten
von einem Gläubiger des anspruchsberechtigten Ehegatten gepfändet werden
kann. Dagegen finden sich nur in sehr begrenztem Umfang nähere Ausführungen
zur materiell-rechtlichen Natur und Herleitung dieses Anspruchs. Die
Untersuchung im ersten Teil der Arbeit widmet sich der Frage, was genau
unter dem Taschengeldanspruch eines Ehegatten zu verstehen ist und in
welchen gesetzlichen Vorschriften dieser im Gesetz an keiner Stelle
ausdrücklich genannte Anspruch seine dogmatische Grundlage findet. Im
zweiten Teil der Arbeit geht es um die Frage, wie der Anspruch eines
Ehegatten auf Taschengeld vollstreckungsrechtlich zu behandeln ist.
Neben der Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen wird untersucht,
inwieweit sie mit der speziellen Rechtsnatur des Taschengeldanspruchs
zu vereinbaren sind. Dazu wird der Taschengeldanspruch nicht isoliert,
sondern - wie zuvor bereits im ersten Teil - im Vergleich und in Abgrenzung
zu anderen unterhaltsrechtlichen Ansprüchen unter zusammenlebenden Ehegatten
betrachtet. Immer wieder stellt sich dabei die in Rechtsprechung und
Lehre bislang kaum näher behandelte Frage nach dem Anwendungsbereich
des in § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO bestimmten Pfändungsverbots und dessen
Verhältnis zur Vorschrift des § 851 Abs. 1 ZPO.
