Die Erklärung der echten Freigabe durch den Insolvenzverwalter wirft
sowohl insolvenzrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche und ordnungsrechtliche
Fragen auf. Ein weiteres Rechtsgebiet wird tangiert, wenn der Insolvenzverwalter
die Freigabe während eines gerichtlichen Rechtsstreits erklärt. In dieser
Situation stellt sich die Frage nach den Auswirkungen der Freigabeerklärung
im und auf den Prozess, insbesondere auf die Parteistellung. Die Freigabe
des streitbefangenen Vermögenswerts könnte als eine Veräußerung im Sinne
des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO dazu führen, dass der Insolvenzverwalter
den Prozess in gesetzlicher Prozessstandschaft für den Schuldner zu
Ende führen muss. Denkbar ist aber auch, dass der Schuldner im Wege
des gesetzlichen Parteiwechsels an Stelle des Verwalters in den Rechtstreit
eintritt. Die Entscheidung zwischen den beiden Rechtsinstituten hat
insbesondere für den Prozessgegner entscheidende Bedeutung.
Die Autorin untersucht die prozessualen Konsequenzen der echten Freigabe
durch den Insolvenzverwalter. Um diese prozessrechtliche Frage beantworten
zu können, werden auch die sich im Zusammenhang mit der Freigabeerklärung
stellenden materiell-rechtlichen Problematiken berücksichtigt. Ferner
wird erörtert, ob und wie sich die 1999 vollzogene Reformierung des
Gesamtvollstreckungsrechts auf das Spannungsfeld von gesetzlicher Prozessstandschaft
und Parteiwechsel auswirkt.