Durch die am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Öffnungsklausel des §
15a EGZPO hat der Bundesgesetzgeber den Ländern ermöglicht, für Klagen
in bestimmten Nachbarschafts- und Ehrstreitigkeiten und für Klagen mit
einem Streitwert bis zu 1.500,- DM die Prozessvoraussetzung des außergerichtlichen
Güteversuchs zu fordern. Diese so genannte außergerichtliche obligatorische
Streitschlichtung soll als schnelles und kostengünstiges Verfahren die
Gerichte entlasten, den Rechtsfrieden fördern und die Bürger von ihrer
angeblichen Streitsucht heilen. Während das Konzept des § 15a EGZPO
auf politischer Ebene breite Zustimmung erfahren hat, stieß es in Rechtswissenschaft
und -praxis eher auf Skepsis. Die Studie ordnet die außergerichtliche
obligatorische Streitschlichtung in das deutsche Rechtssystem ein, beschreibt
ihre geschichtlichen Vorläufer und analysiert die Erfolgstauglichkeit
der Norm. Darüber hinaus beschäftigt sie sich mit den durch § 15a EGZPO
eröffneten Umsetzungsmöglichkeiten auf Länderebene und diskutiert die
einzelnen Probleme der Verfahrensausgestaltung, indem sie die bereits
Gesetz gewordenen Schlichtungskonzepte der Länder Baden-Württemberg,
Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie die Vorschläge des Deutschen Richterbundes
und des Deutschen Anwaltvereins miteinander vergleicht.
