Die Unterbeteiligung an einer GmbH ist die Beteiligung an einem Gesellschaftsanteil
und nicht an der GmbH insgesamt. Für die Wahl dieser Konstruktion anstelle
einer direkten Beteiligung kann es verschiedene Gründe geben, z. B.
wenn eine direkte Beteiligung nicht möglich (etwa, wenn ein Wettbewerbsverbot
besteht) oder nicht erwünscht ist (Geheimhaltung der Verbindung zur
GmbH). Der GmbH-Gesellschafter, der einem Dritten eine Beteiligung an
seinem GmbH-Anteil einräumt, befindet sich allerdings in einer schwierigen
Situation, denn er hat Rechte und Pflichten sowohl aus seiner Gesellschafterstellung
in der GmbH als auch aus dem Gesellschaftsverhältnis mit dem Unterbeteiligten,
mit dem er eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildet. Die vorliegende
Studie untersucht die Probleme, die sich aus dieser Konfliktsituation
heraus ergeben können. Es geht dabei einerseits um die Frage der Mitwirkungs-
und Informationsrechte des Unterbeteiligten gegenüber dem GmbH-Gesellschafter
und der GmbH selbst, andererseits um die Möglichkeit einer Haftung der
Unterbeteiligten für Verbindlichkeiten der GmbH trotz der Selbständigkeit
der juristischen Person. Je größer die Einflussnahme des Unterbeteiligten
auf geschäftliche Entscheidungen der GmbH ist, um so größer muss auch
seine Verantwortlichkeit hierfür sein.
