§ 54 SGB I regelt die Pfändbarkeit von Sozialleistungsansprüchen und
schließt an die entsprechenden Regelungen der ZPO - insbesondere die
§§ 850 ff. - an. Den Sozialleistungsansprüchen kommt eine zunehmende
Bedeutung bei der Zwangsvollstreckung zu. Immer größere Teile der Bevölkerung
partizipieren an den vielfältigen Leistungen des Sozialstaats. Diese
wichtige Quelle zum Teil erheblicher Einkünfte kann auch für Vollstreckungsmaßnahmen
von Interesse sein. Die Erweiterung der Verkehrsfähigkeit von Sozialleistungen
ist eine Konsequenz der Entwicklung des Sozialrechts selbst. Wenn eine
wachsende Zahl von Menschen einerseits von Sozialleistungen lebt, andererseits
zur Kreditaufnahme neigt, wird ein Sozialrecht antiquiert, das die Sozialleistungsansprüche
dem rechtsgeschäftlichen Verkehr gänzlich entzieht. Für eine grundsätzliche
Unpfändbarkeit derartiger Ansprüche lassen sich somit heute keine durchschlagenden
Gründe mehr finden. Die Sozialleistungspfändung ist an einem Schnittpunkt
zwischen Vollstreckungs- und Sozialrecht angesiedelt. Diese Rechtsgebiete
werden von unterschiedlichen Verfahrensgrundsätzen geprägt: Praktikabilität
und Einfachheit des schnellen Zugriffs einerseits und umfassende Tatsachenaufklärung
und allseitige Interessenabwägung andererseits. Diese Spannungslage
und die teilweise nur mangelhafte Einbindung des § 54 SGB I in das allgemeine
Vollstreckungsrecht haben zu Schwierigkeiten bei seiner praktischen
Anwendung geführt, mit denen sich das vorliegende Buch befasst. Dabei
liegt der Schwerpunkt der Untersuchung darin, die durch das 1. und 2.
SGBÄndG bewirkten Veränderungen und ihre Auswirkungen zu untersuchen,
wobei insbesondere auch das Verhältnis des Sozialrechts zum Zivil- und
Zivilprozessrecht und die den jeweiligen Rechtsgebieten zugrundeliegenden
Wertungen berücksichtigt werden.
