Die Gestaltung der Arbeitszeit in Betrieben und Unternehmen hat sich
in jüngerer Zeit grundlegend gewandelt: weg von starren Arbeitszeitsystemen
hin zu flexibleren Arbeitszeitmodellen. Einen besonders hohen Grad der
Flexibilität bietet die Vertrauensarbeitszeit. Bei ihr teilt der Arbeitnehmer
seine Arbeitszeit grundsätzlich eigenverantwortlich nach den ihm gestellten
Arbeitsaufgaben ein. Der Arbeitgeber verzichtet seinerseits weitgehend
auf die Kontrolle der Arbeitszeit und "vertraut" darauf, dass der Arbeitnehmer
die vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Arbeitszeit einhält.
Dem Arbeitgeber bietet dieses Modell den Vorteil einer höheren Arbeitsproduktivität,
während es dem Arbeitnehmer größere Zeitsouveränität gewährt. Als Nachteile,
vor allem für den Arbeitnehmer, sind eine stärkere Arbeitsverdichtung
und oftmals die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben zu nennen.
In der vorliegenden Arbeit werden die rechtlichen Probleme dieses modernen
Arbeitszeitmodells erörtert und Lösungsansätze entwickelt. Nach einer
Abgrenzung der Vertrauensarbeitszeit gegenüber anderen üblichen Arbeitszeitsystemen
befasst sich die Autorin u. a. mit Rechtsfragen, die ein schwankender
Arbeitsbedarf und ein Arbeitsausfall aufwerfen.
Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Untersuchung ist die Frage, welche Vorgaben
nach dem Arbeitszeitgesetz und den anderen arbeitszeitschutzrechtlichen
Gesetzen einzuhalten sind. In kollektivrechtlicher Hinsicht wird geprüft,
wie bei der Vertrauensarbeitszeit die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
wahrgenommen werden können.
Die Untersuchung zeigt, dass das Arbeitsrecht der Vertrauensarbeitszeit
einerseits Grenzen setzt, andererseits aber genügend Freiraum für die
Anwendung dieses flexiblen Arbeitszeitmodells bietet.