Deutsche Gerichtsvollzieher-Zeitung, Nr. 7-8 / 2002:
Für die Gerichtsvollzieher könnte sich ein zusätzliches Arbeitsfeld auftun, wenn Prozessparteien in einschlägigen Fällen die Erkenntnisse umsetzen, die der Verfasser in der vorliegenden Arbeit gewonnen hat.
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